{"id":240731,"date":"2022-05-06T08:43:17","date_gmt":"2022-05-06T08:43:17","guid":{"rendered":"https:\/\/whistlesystem.com\/servicelicensaftale\/"},"modified":"2022-12-06T10:38:03","modified_gmt":"2022-12-06T10:38:03","slug":"service-lizenzvertrag","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/whistlesystem.com\/de\/service-lizenzvertrag\/","title":{"rendered":"Service-Lizenzvereinbarung und Allgemeine Lizenzbedingungen"},"content":{"rendered":"<p>[et_pb_section fb_built=&#8220;1&#8243; _builder_version=&#8220;4.16.0&#8243; _module_preset=&#8220;default&#8220; background_enable_color=&#8220;off&#8220; custom_padding=&#8220;||||false|false&#8220; global_colors_info=&#8220;{}&#8220;][et_pb_row _builder_version=&#8220;4.16.0&#8243; _module_preset=&#8220;default&#8220; max_width=&#8220;900px&#8220; module_alignment=&#8220;center&#8220; custom_margin=&#8220;|-4px||-8px||&#8220; custom_padding=&#8220;||0px|||&#8220; global_colors_info=&#8220;{}&#8220;][et_pb_column type=&#8220;4_4&#8243; _builder_version=&#8220;4.16.0&#8243; _module_preset=&#8220;default&#8220; global_colors_info=&#8220;{}&#8220;][et_pb_text _builder_version=&#8220;4.18.0&#8243; _module_preset=&#8220;default&#8220; hover_enabled=&#8220;0&#8243; global_colors_info=&#8220;{}&#8220; sticky_enabled=&#8220;0&#8243;]<\/p>\n<h1 class=\"title-hero\">Service-Lizenzvereinbarung und Allgemeine Lizenzbedingungen<\/h1>\n<p>[\/et_pb_text][et_pb_text _builder_version=&#8220;4.18.0&#8243; _module_preset=&#8220;default&#8220; hover_enabled=&#8220;0&#8243; global_colors_info=&#8220;{}&#8220; sticky_enabled=&#8220;0&#8243;]<\/p>\n<h2>Service-Lizenzvereinbarung<\/h2>\n<p><strong>ABSCHNITT 1: PARTEIEN<\/strong><\/p>\n<p>Diese Service-Lizenzvereinbarung (die &#8222;SLA&#8220;) legt die Bedingungen f\u00fcr den Zugriff auf und die Nutzung einer bestimmten Software als Service (SaaS) fest, die von WhistleSystem ApS zum Zweck des internen Managements von Fehlverhalten des Kunden (das &#8222;WhistleSystem&#8220;) bereitgestellt wird. Die Vereinbarung wird geschlossen von und zwischen:<\/p>\n<p>WhistleSystem ApS hiermit als &#8222;Lieferant&#8220;<br \/>MwSt.-Nr. 41576561<br \/>Adresse: Roholmsvej 12A, 2620 Albertslund<\/p>\n<p>und<\/p>\n<p>Die Organisation, die diese Vereinbarung akzeptiert.<br \/>wird hiermit als &#8222;Kunde&#8220; bezeichnet.<\/p>\n<p>(Lieferant und Kunde jeweils eine &#8222;Partei&#8220; und zusammen die &#8222;Parteien&#8220;)<\/p>\n<p><strong>\u00a0<\/strong><\/p>\n<p><strong>ABSCHNITT 2: DATUM DES INKRAFTTRETENS<\/strong><\/p>\n<p>(DATUM DER ANNAHME) Das SLA bleibt in Kraft, bis es von einer der Parteien gem\u00e4\u00df Klausel 9 der Allgemeinen Lizenzbedingungen gek\u00fcndigt wird (&#8222;Lizenzzeitraum&#8220;).<\/p>\n<p><strong>\u00a0<\/strong><\/p>\n<p><strong>ABSCHNITT 3: GEB\u00dcHREN<\/strong><\/p>\n<p>Die Geb\u00fchren sind gem\u00e4\u00df Abschnitt 4 der Allgemeinen Lizenzbedingungen zu entrichten und umfassen eine Startgeb\u00fchr (einmalige Zahlung) und eine Dienstleistungslizenzgeb\u00fchr (j\u00e4hrliche Berichtsgeb\u00fchr) wie folgt:<\/p>\n<p>3.1 Einrichtungsgeb\u00fchr: Gem\u00e4\u00df schriftlichem Angebot.<br \/>Die Einrichtungsgeb\u00fchr deckt die Einrichtung der Anzahl von Abonnements gem\u00e4\u00df dem schriftlichen Angebot ab.<\/p>\n<p>3.2 Abonnementgeb\u00fchr: Gem\u00e4\u00df schriftlichem Angebot.<br \/>Die Abonnementgeb\u00fchr deckt die Abonnementgeb\u00fchr f\u00fcr die Anzahl der Abonnements gem\u00e4\u00df dem schriftlichen Angebot.<\/p>\n<p>3.3 Zahlungsbedingungen:<br \/>(14) Tage nach Rechnungsdatum, sofern im schriftlichen Angebot nicht anders angegeben. Die Rechnungen werden per Post oder per E-Mail an die im Bestellformular angegebene Rechnungs-E-Mail-Adresse gesendet. Siehe Abschnitt 5 unten.<\/p>\n<p><strong>\u00a0<\/strong><\/p>\n<p><strong>ABSCHNITT 4: DIENST<\/strong><\/p>\n<p>Die Vereinbarung umfasst die Lizenz des Kunden zur Nutzung von WhistleSystem als Dienst (der &#8222;Dienst&#8220;). Der Dienst besteht aus einer Online-Plattform, die f\u00fcr den internen Gebrauch des Kunden entwickelt wurde und die es den Mitarbeitern des Kunden erm\u00f6glicht, Fehlverhalten anonym zu melden. Sie beinhaltet auch den Zugang zu einem Administratorportal, in dem die Administratoren die eingereichten Berichte lesen und beantworten k\u00f6nnen.<\/p>\n<p><strong>\u00a0<\/strong><\/p>\n<p><strong>ABSCHNITT 5: LIZENZZEITRAUM<\/strong><\/p>\n<p>Mit dem Abschluss der Vereinbarung abonniert der Kunde die vereinbarten Dienste f\u00fcr jeweils ein (1) Jahr, gerechnet ab dem Datum des Abonnements (der &#8222;Lizenzzeitraum&#8220;). Wenn der Kunde die Vereinbarung nicht vor Beginn einer neuen Lizenzperiode k\u00fcndigt, bleibt die Vereinbarung f\u00fcr eine neue Lizenzperiode in Kraft. Der Kunde kann die Vereinbarung jederzeit mit einer Frist von drei (3) Monaten zum Monatsende schriftlich gegen\u00fcber dem Lieferanten k\u00fcndigen. Siehe Abschnitt 9 der Allgemeinen Lizenzbedingungen.<\/p>\n<p><strong>\u00a0<\/strong><\/p>\n<p><strong>ABSCHNITT 6: KONTAKTPERSON<\/strong><br \/>Am Tag des Inkrafttretens hat der Kunde die folgende Kontaktperson benannt (siehe Abschnitt 3 der Allgemeinen Lizenzbedingungen). Die Kontaktperson ist auf dem Bestellformular angegeben.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>ABSCHNITT 7: VEREINBARUNG<\/strong><br \/>Die Vereinbarung umfasst die Service-Lizenzvereinbarung, die Allgemeinen Lizenzbedingungen, die Datenverarbeitungsvereinbarung und das per E-Mail versandte schriftliche Angebot.<\/p>\n<p>[\/et_pb_text][et_pb_text _builder_version=&#8220;4.18.0&#8243; _module_preset=&#8220;default&#8220; custom_margin=&#8220;70px||||false|false&#8220; hover_enabled=&#8220;0&#8243; global_colors_info=&#8220;{}&#8220; sticky_enabled=&#8220;0&#8243;]<\/p>\n<h2>Allgemeine Lizenzbedingungen<\/h2>\n<ol>\n<li><strong> DAS WHISTLESYSTEM<\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<p>1.1 Das WhistleSystem wird als Software as a Service (SaaS) in der jeweils g\u00fcltigen Standardversion zur Verf\u00fcgung gestellt und in Absprache mit dem Kunden nach dessen Bed\u00fcrfnissen konfiguriert.<\/p>\n<p>1.2 Der Lieferant stellt die f\u00fcr den kontinuierlichen Betrieb des WhistleSystems erforderliche Software zur Verf\u00fcgung und sorgt in dem in Abschnitt 2 genannten Umfang f\u00fcr die \u00dcberwachung und Durchf\u00fchrung von Betriebsbehebungsma\u00dfnahmen, Backup, Hotline, Wartung, Aufr\u00fcstung und Aktualisierung des WhistleSystems.<\/p>\n<p>1.3 Der Kunde und seine lizenzierten Benutzer m\u00fcssen das WhistleSystem in \u00dcbereinstimmung mit den Anweisungen des Lieferanten, den Benutzerhandb\u00fcchern (falls zutreffend) und der Vereinbarung verwenden.<\/p>\n<p><strong>\u00a0<\/strong><\/p>\n<ol start=\"2\">\n<li><strong> BETRIEB, WARTUNG UND ABHILFEMASSNAHMEN<\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<p>2.1 Der Lieferant muss die in der Vereinbarung spezifizierte Dienstleistung fristgerecht und in einer Qualit\u00e4t, in einem Umfang und auf eine Weise erbringen, die der Vereinbarung und der in der Branche des Lieferanten anerkannten guten Praxis entspricht.<\/p>\n<p>2.2 Der Lieferant \u00fcbernimmt durch einen Drittbetreiber den t\u00e4glichen Betrieb und die \u00dcberwachung des WhistleSystems und sorgt f\u00fcr die laufende Sicherung usw. Der Lieferant kann nach eigenem Ermessen den Betreiber jederzeit und ohne Angabe von Gr\u00fcnden ersetzen lassen.<\/p>\n<p>2.3 Der Lieferant haftet nicht f\u00fcr Betriebsunterbrechungen, die bei der \u00dcbertragung von Daten zwischen dem Hosting-Provider des Lieferanten und dem Auftraggeber, dessen Internet-Domain(s) oder lizenzierten Nutzern auftreten k\u00f6nnen, es sei denn, diese Unterbrechungen sind auf Fehler im WhistleSystem zur\u00fcckzuf\u00fchren.<\/p>\n<p>2.4 Der Lieferant bietet in der Hauptbetriebszeit (Montag bis Freitag von 8:30 &#8211; 16:00 Uhr (MEZ), au\u00dfer an d\u00e4nischen Feiertagen) einen Hotline-Support per E-Mail an, um dringende Fragen und Probleme der Nutzer zu beantworten und zu l\u00f6sen. F\u00fcr den Support au\u00dferhalb der Gesch\u00e4ftszeiten wird eine Reaktionszeit berechnet, die sich nach der vom Lieferanten festgelegten Priorit\u00e4tsstufe des jeweiligen Falls richtet. Alle Reaktionszeiten des Supports werden auf der Grundlage von Arbeitszeiten berechnet.<\/p>\n<p>2.5 Vorbehaltlich der nachstehenden Klausel 2.6 werden kritische Fehler wie Fehler, die eine Nichtverf\u00fcgbarkeit des WhistleSystems oder eine sehr eingeschr\u00e4nkte Verf\u00fcgbarkeit zur Folge haben, unverz\u00fcglich behoben. Unkritische Fehler werden innerhalb einer angemessenen Frist nach Feststellung und Meldung an den Lieferanten behoben. Der Lieferant muss festgestellte Fehler in Bezug auf das WhistleSystem beheben.<\/p>\n<p>2.6 Bei Fehlern in Fremdsoftware ist der Lieferant nur verpflichtet, den Hersteller \u00fcber den Fehler zu informieren und ihn aufzufordern, die fehlerhafte Software innerhalb einer angemessenen Frist zu beseitigen. Im Falle von kritischen Fehlern oder Fehlern, die die Nutzung des WhistleSystems f\u00fcr den Kunden erheblich einschr\u00e4nken, ist der Lieferant verpflichtet, sich nach besten Kr\u00e4ften zu bem\u00fchen, eine vor\u00fcbergehende Umgehungsl\u00f6sung zu schaffen.<\/p>\n<p><strong>\u00a0<\/strong><\/p>\n<ol start=\"3\">\n<li><strong> VERWALTUNG<\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<p>3.1 Ansprechpartner des Kunden und Verwaltung der Lizenzrechte<\/p>\n<p>3.1.1 Der Kunde benennt eine Kontaktperson (die &#8222;Kontaktperson des Kunden&#8220;), die als Ansprechpartner f\u00fcr den Lieferanten fungiert und die gesamte Verwaltung der Kundenlizenz \u00fcbernimmt, siehe Service-Lizenzvereinbarung.<\/p>\n<p>3.1.2 Der Kunde \u00fcbernimmt die volle Haftung und das Risiko, die Benutzerverwaltung zweckm\u00e4\u00dfig und so zu gestalten, dass Benutzernamen und Passw\u00f6rter nicht zu einem unberechtigten Zugriff auf das WhistleSystem missbraucht werden k\u00f6nnen<\/p>\n<p>3.1.3 Die Kontaktperson des Kunden kann ersetzt werden, indem der Lieferant schriftlich \u00fcber die Person, die die Aufgaben der Kontaktperson des Kunden \u00fcbernehmen soll, und das Datum der Ersetzung informiert wird.<\/p>\n<p><strong>\u00a0<\/strong><\/p>\n<ol start=\"4\">\n<li><strong> GEB\u00dcHREN, ZAHLUNGSBEDINGUNGEN UND PREISANPASSUNGEN<\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<p><u>4.1 Geb\u00fchren<\/u><\/p>\n<p>4.1.1 Als Entgelt f\u00fcr das Recht, auf das WhistleSystem zuzugreifen und es zu nutzen, und als Entgelt f\u00fcr die Beaufsichtigung und Abwicklung des fortlaufenden Betriebs, der Datensicherung und der Hotline, der Wartung und der Entwicklung des WhistleSystems durch den Lieferanten, zahlt der Kunde eine Startgeb\u00fchr (einmalige Zahlung) und eine j\u00e4hrliche Abonnementgeb\u00fchr, siehe Service-Lizenzvereinbarung. Sowohl die Einrichtungsgeb\u00fchr als auch die j\u00e4hrliche Abonnementgeb\u00fchr werden bei der Anmeldung des Kunden f\u00fcr den Dienst im Voraus bezahlt. Die j\u00e4hrliche Abonnementgeb\u00fchr ist auch bei Beginn jeder neuen Lizenzperiode weiter zu zahlen.<\/p>\n<p>4.1.2 Die Geb\u00fchren und Preise sind in der Service-Lizenzvereinbarung festgelegt. Der Jahresbeitrag kann einer j\u00e4hrlichen Indexierung gem\u00e4\u00df dem vom d\u00e4nischen Statistikamt ver\u00f6ffentlichten &#8222;Erzeugerpreisindex f\u00fcr Dienstleistungen&#8220; unterliegen.<\/p>\n<p>4.1.3 Alle in der Vereinbarung genannten Betr\u00e4ge verstehen sich ohne Mehrwertsteuer.<\/p>\n<p><u>4.2 ZAHLUNGSBEDINGUNGEN<\/u><\/p>\n<p>4.2.1 Die Rechnungen des Lieferanten sind bei Erhalt zur Zahlung f\u00e4llig, wobei das letzte F\u00e4lligkeitsdatum drei\u00dfig (30) Tage nach Rechnungsdatum liegt. Wenn eine Rechnung l\u00e4nger als drei\u00dfig (30) Tage nach Rechnungsdatum nicht beglichen wurde, werden Verzugszinsen gem\u00e4\u00df den Bestimmungen des d\u00e4nischen Zinsgesetzes berechnet.<\/p>\n<p><strong>\u00a0<\/strong><\/p>\n<ol start=\"5\">\n<li><strong> PERSONENBEZOGENE DATEN<\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<p>5.1 Der Lieferant sammelt, verarbeitet oder speichert keine sensiblen personenbezogenen Daten im Namen des Kunden und\/oder seiner Nutzer. Der Lieferant bewahrt die Daten der Kontaktperson des Kunden auf, die f\u00fcr die Verwaltung der Beziehung mit dem Kunden und die Ausf\u00fchrung der Vereinbarung durch den Lieferanten erforderlich sind.<\/p>\n<p>5.2 Der Lieferant verpflichtet sich, die Allgemeine Datenschutzgrundverordnung (Verordnung (EU) 2016\/679 vom 27. April 2016 zum Schutz nat\u00fcrlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr (&#8222;DSGVO&#8220;)) einzuhalten und auf Verlangen des Kunden eine von den Parteien gesondert zu vereinbarende und zu unterzeichnende Datenverarbeitungsvereinbarung abzuschlie\u00dfen.<\/p>\n<p>5.3 Der Lieferant ist in jedem Fall berechtigt, die Daten des Kunden f\u00fcr statistische Auswertungen im Rahmen der laufenden Verbesserung und Weiterentwicklung des WhistleSystems entpersonalisiert (anonymisiert) zu entnehmen und zu speichern.<\/p>\n<p>5.4 Der Lieferant hat angemessene technische und organisatorische Vorkehrungen getroffen, die als notwendig erachtet werden, um zu gew\u00e4hrleisten, dass die in die Datenbanken des WhistleSystems hochgeladenen Daten (i) nicht versehentlich oder unrechtm\u00e4\u00dfig zerst\u00f6rt werden, verloren gehen oder beeintr\u00e4chtigt werden, (ii) nicht an Dritte weitergegeben werden, (iii) nicht unrechtm\u00e4\u00dfig verarbeitet werden und (iv) nicht anderweitig vom Lieferanten im Widerspruch zur DSGVO oder dem d\u00e4nischen Datenschutzgesetz (in D\u00e4nisch: &#8222;Databeskyttelsesloven&#8220;) verarbeitet werden.<\/p>\n<p><strong>\u00a0<\/strong><\/p>\n<ol start=\"6\">\n<li><strong> GARANTIEN<\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<p>6.1 Der Lieferant garantiert dem Kunden, dass das WhistleSystem im Wesentlichen gem\u00e4\u00df seinen Spezifikationen und der Vereinbarung funktioniert.<\/p>\n<p>6.2 Der Lieferant garantiert dem Kunden, dass er im Besitz aller Genehmigungen, Lizenzen, Zulassungen usw. ist, die f\u00fcr den Betrieb und die Wartung des WhistleSystems in \u00dcbereinstimmung mit der Vereinbarung erforderlich sind.<\/p>\n<p>6.3 Der Kunde garantiert dem Lieferanten, dass der Kunde das WhistleSystem nicht f\u00fcr die Sammlung, Registrierung, Speicherung, Verarbeitung oder Manipulation von Daten unter Versto\u00df gegen geltendes Recht verwendet, einschlie\u00dflich der Tatsache, dass der Kunde alle erforderlichen Genehmigungen von Beh\u00f6rden usw. in Bezug auf die implizite Sammlung, Speicherung und Verwendung usw. von Daten erhalten hat.<\/p>\n<p><strong>\u00a0<\/strong><\/p>\n<ol start=\"7\">\n<li><strong> EIGENTUMS- UND NUTZUNGSRECHTE<\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<p>7.1 Im Rahmen der Vereinbarung erwirbt der Kunde ein begrenztes, nicht ausschlie\u00dfliches und nicht \u00fcbertragbares Recht, auf das WhistleSystem und alle damit verbundenen, vom Lieferanten bereitgestellten Dienste zuzugreifen und diese zu nutzen.<\/p>\n<p>7.2 Der Lieferant hat und wird die vollen, ungeteilten und uneingeschr\u00e4nkten Eigentums- und\/oder Nutzungsrechte an allen Aspekten des WhistleSystems behalten. Dies gilt auch f\u00fcr die Benutzerhandb\u00fccher, das Schulungsmaterial und andere materielle und immaterielle G\u00fcter und das Know-how, die der Lieferant f\u00fcr die Nutzung des WhistleSystems durch den Kunden entwickelt hat oder sp\u00e4ter (eventuell in Zusammenarbeit mit dem Kunden) entwickeln wird.<\/p>\n<p>7.3 Der Kunde hat und beh\u00e4lt die vollen, ungeteilten und uneingeschr\u00e4nkten Rechte an allen Daten, die das WhistleSystem w\u00e4hrend des Lizenzzeitraums erfasst.<\/p>\n<p>7.4 Bei Beendigung der Vereinbarung ist jede Partei verpflichtet, auf Verlangen der anderen Partei jegliches Material auszuh\u00e4ndigen, das Eigentum der anderen Partei ist und sich im Besitz der erstgenannten Partei befindet. Ein solcher Antrag muss sp\u00e4testens sechs (6) Monate nach Beendigung oder Ablauf des Abkommens schriftlich gestellt werden.<\/p>\n<p><strong>\u00a0<\/strong><\/p>\n<ol start=\"8\">\n<li><strong> VERTRAULICHKEIT<\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<p>8.1 Jede Partei ist zur unbedingten Geheimhaltung aller Informationen verpflichtet, die zwischen den Parteien im Zusammenhang mit der Vereinbarung ausgetauscht werden (&#8222;vertrauliche Informationen&#8220;), einschlie\u00dflich, aber nicht beschr\u00e4nkt auf Informationen \u00fcber die Benutzer des Kunden und Informationen \u00fcber Passw\u00f6rter und Benutzerkennungen, die zur Kontrolle des Zugangs zum WhistleSystem verwendet werden. Die Informationen \u00fcber die Nutzer des Kunden d\u00fcrfen nur im Bedarfsfall und f\u00fcr die gerechtfertigte Abwicklung der administrativen Verpflichtungen des Lieferanten in Bezug auf das WhistleSystem verwendet werden.<\/p>\n<p>8.2 Der Lieferant ist verpflichtet, die vom Kunden in das WhistleSystem hochgeladenen Daten als vertrauliche Informationen zu behandeln, die ohne die schriftliche Zustimmung des Kunden weder ganz noch teilweise kopiert, reproduziert oder an Dritte weitergegeben werden d\u00fcrfen. Der Lieferant ist verpflichtet, daf\u00fcr zu sorgen, dass seine Mitarbeiter und Unterauftragnehmer, die Zugang zum WhistleSystem haben, der gleichen Vertraulichkeit unterliegen.<\/p>\n<p>8.3 Vorbehaltlich der Ziffern 7.4 und 8.4 m\u00fcssen vertrauliche Informationen, die im Rahmen der Vereinbarung zur Verf\u00fcgung gestellt werden, und Kopien davon entweder gel\u00f6scht oder zur\u00fcckgegeben werden, je nachdem, was fr\u00fcher eintritt:<\/p>\n<p>8.3.1 sechs (6) Monate nach Beendigung der Vereinbarung; oder<\/p>\n<p>8.3.2 wenn die Partei, die im Besitz der betreffenden vertraulichen Informationen ist, einen entsprechenden schriftlichen Antrag stellt.<\/p>\n<p>8.4 Abschnitt 8 bleibt bis zur Beendigung der Vereinbarung in Kraft, und zwar f\u00fcr einen Zeitraum von zwei (2) Jahren nach Beendigung der Vereinbarung oder bis eine der Parteien noch im Besitz der vertraulichen Informationen der anderen Partei ist, je nachdem, welcher Zeitraum l\u00e4nger ist.<\/p>\n<p><strong>\u00a0<\/strong><\/p>\n<ol start=\"9\">\n<li><strong> DATUM DES INKRAFTTRETENS UND DER BEENDIGUNG<\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<p>9.1 Das Datum des Inkrafttretens der Vereinbarung ist das in der Service-Lizenzvereinbarung angegebene Datum.<\/p>\n<p>9.2 Der Kunde abonniert den vereinbarten Dienst (siehe Service-Lizenzvereinbarung) f\u00fcr die in der Service-Lizenzvereinbarung angegebene Erstlaufzeit (anf\u00e4nglicher &#8222;Lizenzzeitraum&#8220;). K\u00fcndigt der Kunde die Vereinbarung nicht vor Beginn eines neuen Lizenzzeitraums, so l\u00e4uft die Vereinbarung jeweils f\u00fcr einen neuen Lizenzzeitraum von weiteren zw\u00f6lf (12) Monaten weiter.<\/p>\n<p>9.3 Die Vereinbarung kann von jeder Partei mit einer Frist von drei (3) Monaten zum Ende eines jeden Kalendermonats schriftlich gek\u00fcndigt werden.<\/p>\n<p>9.4 Der Dienst des Lieferanten basiert nicht auf einem monatlichen Abonnement, so dass keine R\u00fcckerstattung erfolgt, es sei denn, der Lieferant k\u00fcndigt die Vereinbarung ohne Grund. In diesem Fall erstattet der Lieferant dem Kunden den Betrag anteilig f\u00fcr die noch verbleibende Zeit der laufenden Lizenzperiode. Die Startgeb\u00fchr ist darin nicht enthalten.<\/p>\n<p>9.5 Es gibt keine R\u00fcckerstattung, wenn der Vereinbarung durch den Lieferanten aufgrund einer wesentlichen Vertragsverletzung durch den Kunden gek\u00fcndigt wird.<\/p>\n<p>9.6 Wird die Vereinbarung vom Kunden gek\u00fcndigt, erh\u00e4lt der Kunde keine R\u00fcckerstattung f\u00fcr im Voraus bezahlte Geb\u00fchren oder Zahlungen, die er vor der K\u00fcndigung der Vereinbarung durch den Kunden an den Lieferanten geleistet hat, es sei denn, die K\u00fcndigung ist auf eine wesentliche Vertragsverletzung des Lieferanten zur\u00fcckzuf\u00fchren; in diesem Fall gilt die in 9.4 genannte anteilige R\u00fcckerstattung.<\/p>\n<p>9.7 Mit dem Datum der K\u00fcndigung erl\u00f6schen alle Lizenzen und das Recht des Kunden, das WhistleSystem zu nutzen, erlischt.<\/p>\n<p><strong>\u00a0<\/strong><\/p>\n<ol start=\"10\">\n<li><strong> H\u00d6HERE GEWALT<\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<p>10.1 Keine der Pparteien haftet f\u00fcr Verz\u00f6gerungen oder M\u00e4ngel aufgrund von Umst\u00e4nden, die au\u00dferhalb der zumutbaren Kontrolle der betreffenden Partei liegen (h\u00f6here Gewalt), einschlie\u00dflich Mobilmachung, Krieg, Naturkatastrophen, Streiks\/Aussperrungen, Beschr\u00e4nkungen bei der Nutzung von Strom- und\/oder Kommunikationsleitungen, einschlie\u00dflich Stromausfall und Ausfall von Kommunikationsleitungen, die die Partei im Rahmen des Zumutbaren nicht vorhersehen, vermeiden oder \u00fcberwinden konnte. Im Falle h\u00f6herer Gewalt werden die Verpflichtungen der Parteien so lange ausgesetzt, wie das Ereignis nach vern\u00fcnftigem Ermessen anh\u00e4lt. H\u00f6here Gewalt kann nur geltend gemacht werden, wenn die betroffene Partei die andere Partei sp\u00e4testens zehn (10) Tage nach Eintreten des Ereignisses der h\u00f6heren Gewalt davon in Kenntnis gesetzt hat.<\/p>\n<p><strong>\u00a0<\/strong><\/p>\n<ol start=\"11\">\n<li><strong> BESCHWERDEN, VERLETZUNG UND ENTSCH\u00c4DIGUNG, HAFTUNGSBESCHR\u00c4NKUNG<\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<p>11.1 Verst\u00f6\u00dft eine Partei gegen ihre Verpflichtungen aus der Vereinbarung, ist die andere Partei berechtigt, die vertragsbr\u00fcchige Partei per Einschreiben oder E-Mail aufzufordern, den Versto\u00df innerhalb einer Frist von drei\u00dfig (30) Tagen nach Erhalt der Aufforderung abzustellen.<\/p>\n<p>11.1.1 Kommt die vertragsbr\u00fcchige Partei der Aufforderung nicht nach und wurde die mitgeteilte Verletzung als wesentliche Verletzung eingestuft, ist die andere Partei berechtigt, die Vereinbarung ohne weitere Mitteilung zu k\u00fcndigen.<\/p>\n<p>11.1.2 Wenn der Kunde seine Zahlungen einstellt, wenn eine der Parteien Verhandlungen \u00fcber einen freiwilligen Vergleich mit den Gl\u00e4ubigern oder einen Zwangsvergleich mit den Gl\u00e4ubigern aufnimmt oder einen Antrag auf Sanierung stellt oder in Konkursverwaltung geht, kann die Vereinbarung ungeachtet dieser Klausel 11.1 von der anderen Partei ohne vorherige Ank\u00fcndigung sofort gek\u00fcndigt werden, sofern nicht zwingende Rechtsvorschriften etwas anderes vorschreiben.<\/p>\n<p><strong>\u00a0<\/strong><\/p>\n<ol start=\"12\">\n<li><strong> HAFTUNG F\u00dcR DIE VERLETZUNG VON RECHTEN DRITTER<\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<p>12.1 Der Lieferant h\u00e4lt den Kunden schadlos von allen Anspr\u00fcchen, Klagen, Sch\u00e4den, Verlusten, Kosten und Ausgaben, einschlie\u00dflich, aber nicht beschr\u00e4nkt auf Anwaltsgeb\u00fchren und -kosten, die dem Kunden, seinen verbundenen Unternehmen, seinen Kunden, Subunternehmern oder Auftragsherstellern infolge einer Verletzung oder angeblichen Verletzung von Patenten, Urheberrechten, Warenzeichen, Geschmacksmustern oder anderen geistigen Eigentumsrechten Dritter aus oder im Zusammenhang mit dem WhistleSystem des Lieferanten entstehen. Wird gegen den Lieferanten ein gerichtliches Verfahren eingeleitet, in dem eine solche Verletzung von Rechten Dritter geltend gemacht wird, so wird der Lieferant den Kunden hiervon unverz\u00fcglich unterrichten. Wenn eine Entscheidung in Bezug auf einen Anspruch eines Dritten ergeht, kann der Lieferant entweder (i) die Rechte erwerben, die f\u00fcr die weitere rechtm\u00e4\u00dfige Nutzung des WhistleSystems erforderlich sind, oder (ii) die Verletzung beheben, indem er das WhistleSystem oder Teile davon durch eine neue oder modifizierte L\u00f6sung, die im Wesentlichen wie das WhistleSystem funktioniert, \u00e4ndert oder ersetzt, oder (iii) die Vereinbarung gegen eine anteilige R\u00fcckerstattung (wie in Abschnitt 9.4 angegeben) k\u00fcndigen. In diesem Fall kann der Kunde keine weiteren Anspr\u00fcche wegen der K\u00fcndigung oder des Versto\u00dfes geltend machen.<\/p>\n<p>12.2 Die dem Kunden in dieser Ziffer 12 zur Verf\u00fcgung gestellten Rechtsbehelfe sind die einzigen und ausschlie\u00dflichen Rechtsbehelfe, die dem Kunden zur Verf\u00fcgung stehen, wenn das WhistleSystem geistige Eigentumsrechte Dritter verletzt.<\/p>\n<p><strong>\u00a0<\/strong><\/p>\n<ol start=\"13\">\n<li><strong> BESCHR\u00c4NKUNGEN DER HAFTUNG DES LIEFERANTEN<\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<p>13.1 Unbeschadet der Bestimmungen in den Paragraphen 11.2 und 12.1 unterliegt die Verpflichtung des Lieferanten zur Entsch\u00e4digung durch Schadenersatz und\/oder anteilige Minderung der j\u00e4hrlichen Abonnementgeb\u00fchr oder anderer Geb\u00fchren den folgenden Einschr\u00e4nkungen:<\/p>\n<p>13.1.1 Der Lieferant ist zu keiner Zeit haftbar f\u00fcr und tr\u00e4gt zu keiner Zeit das Risiko f\u00fcr die Qualit\u00e4t von Nutzungs- oder Arbeitsergebnissen oder Output, die mit dem WhistleSystem auf der Grundlage von Berichten erzeugt werden, die vom Kunden und den Nutzern des Kunden an das WhistleSystem \u00fcbermittelt werden.<\/p>\n<p>13.1.2 Der Lieferant ist zu keinem Zeitpunkt verpflichtet, dem Kunden indirekte oder Folgesch\u00e4den zu ersetzen, einschlie\u00dflich, aber nicht beschr\u00e4nkt auf entgangene Gewinne, Datenverluste, Kosten f\u00fcr die Behebung von Sch\u00e4den oder Fehlern in Daten oder Sch\u00e4den aufgrund von get\u00e4tigten Deckungsk\u00e4ufen.<\/p>\n<p>13.1.3 Die maximale Entsch\u00e4digung, zu der der Lieferant dem Kunden aufgrund der Vereinbarung verurteilt werden kann, darf das F\u00fcnffache (5x) der vom Kunden in der Lizenzperiode, in der der Schaden eingetreten ist, gezahlten j\u00e4hrlichen Abonnementsgeb\u00fchr nicht \u00fcberschreiten.<\/p>\n<p>13.2 Jede Missachtung der vereinbarten Haftungsbeschr\u00e4nkungen unterliegt den allgemeinen Regeln des d\u00e4nischen Rechts.<\/p>\n<p>13.3 Die vorstehenden Haftungsbeschr\u00e4nkungen gelten nicht im Falle von Vorsatz oder grober Fahrl\u00e4ssigkeit.<\/p>\n<ol start=\"14\">\n<li><strong> SONSTIGE BESTIMMUNGEN<\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<p><u>14.1 Gerichtsstand und Rechtswahl<\/u><\/p>\n<p>14.1.1 Die Vereinbarung unterliegt d\u00e4nischem Recht unter Ausschluss der kollisionsrechtlichen Bestimmungen.<\/p>\n<p>14.1.2 Soweit m\u00f6glich, m\u00fcssen die Parteien versuchen, Streitigkeiten \u00fcber die Anwendung oder Auslegung des Abkommens auf dem Verhandlungswege g\u00fctlich beizulegen. Streitigkeiten, die von den Parteien nicht g\u00fctlich beigelegt werden k\u00f6nnen, sind vor den ordentlichen Gerichten D\u00e4nemarks anh\u00e4ngig zu machen, wobei als Gerichtsstand das Stadtgericht Kopenhagen vereinbart wird, das gem\u00e4\u00df dem d\u00e4nischen Gesetz \u00fcber die Rechtspflege angerufen werden kann.<\/p>\n<p><u>14.2 Einheitlichkeit und Gesamtheit des Abkommens<\/u><\/p>\n<p>14.2.1 Die Allgemeinen Lizenzbedingungen, die Service-Lizenzvereinbarung, die Datenverarbeitungsvereinbarung und das schriftliche Angebot bilden die vollst\u00e4ndigen Vereinbarung zwischen den Parteien und ersetzen alle fr\u00fcheren m\u00fcndlichen und schriftlichen Vereinbarungen zwischen den Parteien. Im Falle von Widerspr\u00fcchen zwischen diesen Allgemeinen Lizenzbedingungen und den Bedingungen der Service-Lizenzvereinbarung haben die Bedingungen der Service-Lizenzvereinbarung Vorrang vor den Allgemeinen Lizenzbedingungen. Es ist Bestandteil einer g\u00fcltigen Vereinbarung, dass die f\u00fcr die Vereinbarung vorbereitete Service-Lizenzvereinbarung von beiden Parteien unterzeichnet wird.<\/p>\n<p><u>14.3 Abtretung und Unterauftragnehmer<\/u><\/p>\n<p>14.3.1 In Anbetracht der Art des erworbenen Dienstes, die in Artikel 7.1 beschrieben ist, ist der Kunde nicht berechtigt, Rechte und Pflichten aus der Vereinbarung ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Lieferanten an Dritte abzutreten.<\/p>\n<p>14.3.2 Der Lieferant ist berechtigt, Rechte und Pflichten aus der Vereinbarung an jede mit dem Lieferanten verbundene Gesellschaft oder juristische Person zu \u00fcbertragen.<\/p>\n<p>14.3.3 Der Lieferant ist ferner berechtigt, die Rechte und Pflichten aus der Vereinbarung im Rahmen einer \u00dcbertragung der Gesch\u00e4ftst\u00e4tigkeit des Lieferanten ganz oder teilweise abzutreten, und verpflichtet sich, den Kunden zu informieren, wenn eine solche \u00dcbertragung an ein Unternehmen oder eine andere juristische Person erfolgt, die nicht mit dem Lieferanten verbunden ist.<\/p>\n<p>[\/et_pb_text][\/et_pb_column][\/et_pb_row][\/et_pb_section]<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Service-Lizenzvereinbarung und Allgemeine LizenzbedingungenService-Lizenzvereinbarung ABSCHNITT 1: PARTEIEN Diese Service-Lizenzvereinbarung (die &#8222;SLA&#8220;) legt die Bedingungen f\u00fcr den Zugriff auf und die Nutzung einer bestimmten Software als Service (SaaS) fest, die von WhistleSystem ApS zum Zweck des internen Managements von Fehlverhalten des Kunden (das &#8222;WhistleSystem&#8220;) bereitgestellt wird. Die Vereinbarung wird geschlossen von und zwischen: WhistleSystem ApS hiermit als &#8222;Lieferant&#8220;MwSt.-Nr. 41576561Adresse: Roholmsvej 12A, 2620 Albertslund und Die Organisation, die diese Vereinbarung akzeptiert.wird hiermit als &#8222;Kunde&#8220; bezeichnet. (Lieferant und Kunde jeweils eine &#8222;Partei&#8220; und zusammen die &#8222;Parteien&#8220;) \u00a0 ABSCHNITT 2: DATUM DES INKRAFTTRETENS (DATUM DER ANNAHME) Das SLA bleibt in Kraft, bis es von einer der Parteien gem\u00e4\u00df Klausel 9 der Allgemeinen Lizenzbedingungen gek\u00fcndigt wird (&#8222;Lizenzzeitraum&#8220;). \u00a0 ABSCHNITT 3: GEB\u00dcHREN Die Geb\u00fchren sind gem\u00e4\u00df Abschnitt 4 der Allgemeinen Lizenzbedingungen zu entrichten und umfassen eine Startgeb\u00fchr (einmalige Zahlung) und eine Dienstleistungslizenzgeb\u00fchr (j\u00e4hrliche Berichtsgeb\u00fchr) wie folgt: 3.1 Einrichtungsgeb\u00fchr: Gem\u00e4\u00df schriftlichem Angebot.Die Einrichtungsgeb\u00fchr deckt die Einrichtung der Anzahl von Abonnements gem\u00e4\u00df dem schriftlichen Angebot ab. 3.2 Abonnementgeb\u00fchr: Gem\u00e4\u00df schriftlichem Angebot.Die Abonnementgeb\u00fchr deckt die Abonnementgeb\u00fchr f\u00fcr die Anzahl der Abonnements gem\u00e4\u00df dem schriftlichen Angebot. 3.3 Zahlungsbedingungen:(14) Tage nach Rechnungsdatum, sofern im schriftlichen Angebot nicht anders angegeben. 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(Lieferant und Kunde jeweils eine &quot;Partei&quot; und zusammen die &quot;Parteien&quot;) \u00a0 ABSCHNITT 2: DATUM DES INKRAFTTRETENS (DATUM DER ANNAHME) Das SLA bleibt in Kraft, bis es von einer der Parteien gem\u00e4\u00df Klausel 9 der Allgemeinen Lizenzbedingungen gek\u00fcndigt wird (&quot;Lizenzzeitraum&quot;). \u00a0 ABSCHNITT 3: GEB\u00dcHREN Die Geb\u00fchren sind gem\u00e4\u00df Abschnitt 4 der Allgemeinen Lizenzbedingungen zu entrichten und umfassen eine Startgeb\u00fchr (einmalige Zahlung) und eine Dienstleistungslizenzgeb\u00fchr (j\u00e4hrliche Berichtsgeb\u00fchr) wie folgt: 3.1 Einrichtungsgeb\u00fchr: Gem\u00e4\u00df schriftlichem Angebot.Die Einrichtungsgeb\u00fchr deckt die Einrichtung der Anzahl von Abonnements gem\u00e4\u00df dem schriftlichen Angebot ab. 3.2 Abonnementgeb\u00fchr: Gem\u00e4\u00df schriftlichem Angebot.Die Abonnementgeb\u00fchr deckt die Abonnementgeb\u00fchr f\u00fcr die Anzahl der Abonnements gem\u00e4\u00df dem schriftlichen Angebot. 3.3 Zahlungsbedingungen:(14) Tage nach Rechnungsdatum, sofern im schriftlichen Angebot nicht anders angegeben. 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